02. Jun 2025
Bekanntmachung des Wahlvorstandes über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl 2025
Sehr geehrtes Mitglied,
das Mandat Ihrer gegenwärtig amtierenden Vertreter in der Vertreterversammlung der Genossenschaft wird in diesem Kalenderjahr nach Ablauf der Amtszeit enden, deshalb werden Neuwahlen erforderlich.
Die Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ergibt sich aus der Satzung und der Wahlordnung der Genossenschaft.
Die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahlen obliegt dem Wahlvorstand. Ihm gehören fünf Mitglieder der Genossenschaft an, die vom Aufsichtsrat und dem Vorstand bestellt wurden. Die Mitglieder des Wahlvorstandes, die nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören, müssen im Wahlvorstand überwiegen.
Der Wahlvorstand hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.04.2025 aus seiner Mitte Herrn Andreas Kretzschmar zu seinem Vorsitzenden gewählt. Geschäftsadresse des Wahlvorstandes ist der Firmensitz der Genossenschaft in der Heinrich-Albrecht-Straße 16 in 03042 Cottbus.
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den Mitgliedern gewählt. Auf je angefangene 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Ferner sind Ersatzvertreter zu wählen. Gemäß § 4 der Wahlordnung ist jedes volljährige Mitglied, dass unbeschränkt geschäftsfähig ist und nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört, wählbar. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung und der Wahlordnung.
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, den Mitgliedern der Genossenschaft die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zeitgerecht bekannt zu machen. Er tut dies unter dem genannten Datum wie folgt:
1. Es sind insgesamt 72 Vertreter und 15 Ersatzvertreter zu wählen.
2. Der Wahlvorstand hat insgesamt acht Wahlbezirke festgelegt. Für Mitglieder, die keine Wohnung der Genossenschaft nutzen, ist ein eigener Wahlbezirk mit der Nummer 1 gebildet worden. Die Wahlbezirke und die Anzahl der in den einzelnen Wahlbezirken zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter ersehen Sie aus der beigefügten Übersicht.
3. Gemäß § 8 der Wahlordnung wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Einziger Wahlraum ist der Firmensitz der Genossenschaft.
4. Die Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) je Wahlbezirk werden im Firmensitz und im VermietungsCenter in der Zeit vom 30.06. bis 10.07.2025 montags bis donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr und freitags von 9:00 – 12:00 Uhr ausgelegt.
Einwendungen gegen die Listen sind spätestens bis zum 11.07.2025 schriftlich einzureichen.
5. Bis zum 10.07.2025; 12:00 Uhr können dem Wahlvorstand schriftlich Kandidaten für die Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern gemäß § 7 der Wahlordnung benannt werden.
6. Die vom Wahlvorstand geprüften Wahlvorschläge können im Firmensitz der Genossenschaft am 11.07.2025 von 9:00 – 12:00 Uhr und am 14.07.2025 von 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 –16:00 Uhr eingesehen werden.
Beanstandungen der Wahlvorschläge sind nur schriftlich in der Zeit vom 11.07. – 15.07.2025; 12:00 Uhr zulässig.
7. Als Frist für die Ausführung der Briefwahl wird die Zeit vom 01.10. – 14.11.2025; 9:00 Uhr festgelegt. Die Wahlunterlagen werden Ihnen unaufgefordert an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zugesandt.
8. Wahltag ist der 14.11.2025. Die Wahlbriefe müssen an diesem Tag bis spätestens 09:00 Uhr im Firmensitz oder dem VermietungsCenter eingegangen sein.
9. Der Wahlvorstand stellt das Ergebnis der Briefwahl in der Zeit vom 14.11.2025 bis spätestens 21.11.2025 fest.
Wir bitten Sie, durch Ihre Wahlbeteiligung zum Erfolg der Vertreterwahlen 2025 beizutragen.
Cottbus, 02.06.2025
Freundliche Grüße
eG Wohnen 1902
Andreas Kretzschmar
Vorsitzender des Wahlvorstandes