Rauchwarnmelder

24. Sep 2019

Rauchwarnmelder

Ab Oktober 2019 werden die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auf Funkbasis ausgestattet.

Im Land Brandenburg sind auf Grundlage des „Gesetzes zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“ vom 19. Mai 2016 gem. § 48 BbgBO alle Wohnungen bis zum 31.12.2020 mit Rauchwarnmeldern auszustatten (wir berichteten in unserer Mieterzeitung 01/19).

Die Rauchwarnmelder werden in allen Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren eingebaut; nicht jedoch in Küchen und Bädern. Die Montage der Rauchwarnmelder wird durch unseren Messdienstleister, die mensura Immobilienservice GmbH, organisiert. Der genaue Termin wird Ihnen ca. 10 bis 14 Tage vorher durch einen Aushang oder eine Benachrichtigungskarte bekanntgegeben. 

Sollte ein zweiter Termin notwendig sein, da Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, gibt es eine zweite Terminankündigung. Sollten Sie zweimal den Zutritt für die Montage nicht gewähren, wird bei einem notwendigen dritten Termin der zusätzliche Kostenaufwand an Sie weiterberechnet.  Bitte gewährleisten Sie deshalb den Zugang zu Ihrer Wohnung.

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